Verwaltungsgerichtshof
14.03.2013
2012/08/0311
Paragraph 8, Absatz 3, AlVG enthebt die Behörde nicht von ihrer Verpflichtung, den entscheidungswesentlichen Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln und die maßgeblichen Rechtsfragen selbst zu beurteilen.
ECLI:AT:VWGH:2013:2012080311.X03