Verwaltungsgerichtshof
14.03.2013
2012/08/0311
GRS wie 98/08/0351 E 21. Juni 2000 VwSlg 15441 A/2000 RS 1
Die Fertigung der auf den Beschlüssen des Ausschusses für Leistungsangelegenheiten beruhenden Berufungsbescheide durch den Landesgeschäftsführer oder einen von ihm dazu Ermächtigten entspricht der Rechtslage (ausführliche Begründung im E).
ECLI:AT:VWGH:2013:2012080311.X01