Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.10.2013

Geschäftszahl

2012/08/0264

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2012/08/0311 E 14. März 2013 RS 3

Stammrechtssatz

Paragraph 8, Absatz 3, AlVG enthebt die Behörde nicht von ihrer Verpflichtung, den entscheidungswesentlichen Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln und die maßgeblichen Rechtsfragen selbst zu beurteilen.