Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.05.2014

Geschäftszahl

2012/08/0257

Rechtssatz

Auch eine mehrere Stunden dauernde Einschulung ist bereits als Teil der Betriebsarbeit anzusehen vergleiche das hg. Erkenntnis vom 14. Februar 2013, Zl. 2012/08/0023).