Verwaltungsgerichtshof
11.12.2013
2012/08/0256
Bei der Entscheidung, ob und in welcher Höhe ein Beitragszuschlag nach Paragraph 113, ASVG festzusetzen ist, besteht grundsätzlich kein Ermessensspielraum vergleiche das hg Erkenntnis vom 11. Juli 2012, Zl 2010/08/0137).