Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.12.2013

Geschäftszahl

2012/08/0256

Rechtssatz

Bei der Entscheidung, ob und in welcher Höhe ein Beitragszuschlag nach Paragraph 113, ASVG festzusetzen ist, besteht grundsätzlich kein Ermessensspielraum vergleiche das hg Erkenntnis vom 11. Juli 2012, Zl 2010/08/0137).