Verwaltungsgerichtshof
24.04.2014
2012/08/0134
Der bloße Hinweis auf Erfahrungen des täglichen Lebens bzw. der allgemeinen Lebenserfahrung reicht für die Begründung einer Entscheidung nicht aus vergleiche das hg. Erkenntnis vom 14. November 2002, Zl. 2001/09/0076). Er kann auch die Durchführung eines Ermittlungsverfahrens, die Feststellung des Sachverhaltes und die Beweiswürdigung nicht ersetzen.