Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.03.2012

Geschäftszahl

2012/08/0043

Rechtssatz

Berücksichtigungswürdig im Sinne des Paragraph 10, Absatz 3, AlVG sind Gründe, die dazu führen, dass der Ausschluss vom Bezug der Leistung den Arbeitslosen aus bestimmten Gründen unverhältnismäßig härter träfe als dies sonst ganz allgemein der Fall ist (Hinweis: E 26. Jänner 2010, 2008/08/0018).