Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.03.2014

Geschäftszahl

2012/08/0029

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2013/08/0281 E 17. Jänner 2014 RS 1

Stammrechtssatz

Will der Dienstgeber verhindern, dass Beschäftigungsverhältnisse durch die Aufnahme einer Beschäftigung in seinem Betrieb ohne seine Zustimmung bzw. ohne die erforderliche Anmeldung zur Sozialversicherung begonnen werden, so muss er ein wirksames Kontrollsystem errichten bzw. entsprechende Weisungen erteilen und deren Befolgung sicherstellen. Für die mangelnde Effektivität seines Kontrollsystems hat der Dienstgeber unabhängig von seinem Verschulden einzustehen.