Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.12.2013

Geschäftszahl

2012/08/0026

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2010/08/0218 E 11. Juli 2012 RS 3

Stammrechtssatz

Der Umstand, dass das Beschäftigungsverhältnis nur kurz angedauert hat, stellt keinen Grund dar, der iSd Paragraph 113, Absatz 2, ASVG besonders berücksichtigungswürdig wäre.