Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.2013

Geschäftszahl

2012/08/0015

Rechtssatz

Es ist nicht ausgeschlossen, dass eine arbeitslose Person, die keine entsprechende Krankmeldung bei der Gebietskrankenkasse abgegeben hat, aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, die Bedeutung eines Kontrollmeldetermins im Sinne des Paragraph 49, AlVG zu verstehen bzw diesem nachzukommen.