Verwaltungsgerichtshof
29.07.2015
2012/07/0280
GRS wie 2001/07/0150 E 23. September 2004 RS 2
Schutzanordnungen gemäß Paragraph 34, Absatz eins, WRG 1959 sind Gegenstand amtswegiger Ermittlungen und die Wasserrechtsbehörde hat das Vorliegen der Voraussetzungen für Anordnungen im Sinn dieser Gesetzesbestimmung im öffentlichen Interesse von Amts wegen zu klären.