Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.07.2015

Geschäftszahl

2012/07/0280

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/07/0150 E 23. September 2004 RS 2

Stammrechtssatz

Schutzanordnungen gemäß Paragraph 34, Absatz eins, WRG 1959 sind Gegenstand amtswegiger Ermittlungen und die Wasserrechtsbehörde hat das Vorliegen der Voraussetzungen für Anordnungen im Sinn dieser Gesetzesbestimmung im öffentlichen Interesse von Amts wegen zu klären.