Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.07.2015

Geschäftszahl

2012/07/0280

Rechtssatz

Das öffentliche Interesse an einer Schutzgebietsausweisung gemäß Paragraph 34, Absatz eins, WRG 1959 ist bei einer möglichen alternativen Wasserversorgung im Wege eines Anschlusses an eine bestehende öffentliche Trinkwasserversorgung weder von vornherein zu verneinen, noch zu bejahen, sondern nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu prüfen vergleiche E 1. Februar 1983, 82/07/0203; E 22. Dezember 2011, 2009/07/0175).