Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.2015

Geschäftszahl

2012/07/0254

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/07/0031 E 20. Oktober 2000 RS 1

Stammrechtssatz

Paragraph 16, Absatz eins, AltlastensanierungsG steht der Erlassung eines die Duldungspflicht konkretisierenden Bescheides nicht entgegen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2013/07/0075