Verwaltungsgerichtshof
26.11.2015
2012/07/0237
GRS wie 98/07/0146 E 29. Juni 2000 RS 1
Für die Vorschreibung von Maßnahmen nach Paragraph 31, Absatz 3, WRG reicht bereits der Eintritt einer konkreten Gefahr einer Gewässerverunreinigung aus. Es genügt demnach, wenn nach Lage des Einzelfalles konkrete Umstände die Gefahr einer Gewässerverunreinigung erkennen lassen
(Hinweis E 13.4.2000, 99/07/0214).
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2012/07/0282 E 26. November 2015