Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.11.2015

Geschäftszahl

2012/07/0237

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/07/0146 E 29. Juni 2000 RS 1

Stammrechtssatz

Für die Vorschreibung von Maßnahmen nach Paragraph 31, Absatz 3, WRG reicht bereits der Eintritt einer konkreten Gefahr einer Gewässerverunreinigung aus. Es genügt demnach, wenn nach Lage des Einzelfalles konkrete Umstände die Gefahr einer Gewässerverunreinigung erkennen lassen

(Hinweis E 13.4.2000, 99/07/0214).

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2012/07/0282 E 26. November 2015