Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.09.2015

Geschäftszahl

2012/07/0167

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/07/0032 E 21. November 2002 RS 3

Stammrechtssatz

Es steht niemanden ein Rechtsanspruch darauf zu, dass bei Überschreiten der Baufristen die Bewilligung für erloschen erklärt werde (Hinweis E 13. Juni 1989, 85/07/0298).