Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.11.2014

Geschäftszahl

2012/07/0166

Rechtssatz

Dem Landesgesetzgeber war die besondere Stellung der teilwaldbelasteten Gemeindegutsgrundstücke bei Schaffung der (das Tir FlVfLG 1996 betreffenden) Novelle Landesgesetzblatt Nr. 7 aus 2010, bewusst, geht doch aus den Erläuternden Bemerkungen zu dieser Novelle (unter römisch eins Allgemeines A) hervor, dass die neugeschaffene Bestimmung des Paragraph 40, Absatz 3, Tir FlVfLG 1996 bei Teilwäldern nicht gelten wird. Auf Teilwälder soll weiterhin und ungeachtet der in Paragraph 40, Absatz 3, Tir FlVfLG 1996 getroffenen Regelung die Spezialbestimmung des Paragraph 40, Absatz 5, Tir FlVfLG 1996 angewandt werden.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2012/07/0175 E 20. November 2014