Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.02.2014

Geschäftszahl

2012/07/0139

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/07/0136 E 25. Februar 1992 RS 2

Stammrechtssatz

Es ist nicht zulässig, über Beeinträchtigungsgefahren hinwegzusehen, weil allenfalls andere solche bereits bestehen.