Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.2015

Geschäftszahl

2012/07/0137

Rechtssatz

Dem Vorwurf der unvollständigen Beweisaufnahme ist insofern zu folgen, als die belangte Behörde im Hinblick auf die Prüfung einer möglichen Verletzung wasserrechtlich geschützter Rechte der Bf die erforderliche Ergänzung des Gutachtens durch den Amtssachverständigen in Bezug auf die Ausführungen des Privatgutachters unterlassen hat und erst nach entsprechender Ergänzung des Beweisverfahrens eine abschließende Beurteilung der notwendigen Beiziehung weiterer Sachverständiger möglich ist.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2015:2012070137.X22