Verwaltungsgerichtshof
21.11.2012
2012/07/0126
Nach der Begriffsbestimmung des Paragraph 3, Ziffer 53, DeponieV 2008 stellt die "Stilllegungsphase" selbst bereits einen Teil der "Nachsorgephase" dar, weshalb eine Bestimmung der Sicherstellungskosten für die Nachsorgephase erst nach der Stilllegung einer Deponie zu spät ansetzen würde.