Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.11.2012

Geschäftszahl

2012/07/0126

Rechtssatz

Nach der Begriffsbestimmung des Paragraph 3, Ziffer 53, DeponieV 2008 stellt die "Stilllegungsphase" selbst bereits einen Teil der "Nachsorgephase" dar, weshalb eine Bestimmung der Sicherstellungskosten für die Nachsorgephase erst nach der Stilllegung einer Deponie zu spät ansetzen würde.