Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.09.2012

Geschäftszahl

2012/07/0124

Rechtssatz

Wann und wie lange in einem wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren Einwendungen erhoben werden können, die den Eintritt der Rechtsfolgen des Paragraph 111, Absatz 4, WRG 1959 verhindern, regelt nicht das WRG 1959, sondern das AVG. Es gelten die Bestimmungen des AVG.