Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.09.2015

Geschäftszahl

2012/07/0083

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2010/07/0219 E 26. September 2013 RS 7

Stammrechtssatz

Im Falle eines Vorgehens nach Paragraph 33 b, Absatz 10, WRG 1959 ist das Vorliegen sämtlicher Tatbestandsvoraussetzungen dieser Vorschrift in einer in jeder Hinsicht nachvollziehbaren Weise zu begründen (Hinweis E 25. Juli 2002, 98/07/0150).