Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.05.2012

Geschäftszahl

2012/07/0035

Rechtssatz

Paragraph 67, Absatz eins, WRG 1959 erfasst nur die Änderung bestehender Anlagen und Vorrichtungen, nicht aber auch ein erst eingereichtes Projekt (Hinweis E 9. Dezember 1965, 1138/65).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2012/07/0036