Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.01.2013

Geschäftszahl

2012/07/0030

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/04/0174 E 21. Dezember 1993 RS 3

Stammrechtssatz

Werden im Rahmen des Paragraph 44 a, Ziffer 2, VStG betreffenden Spruchteiles neben der verletzten Strafnorm zur Verdeutlichung noch andere damit im Zusammenhang stehende, nicht eine selbständige Strafnorm bildende Bestimmungen zitiert, so bildet dies keinen Verstoß gegen das Erfordernis der bestimmten Bezeichnung der verletzten Strafnorm (Hinweis E 19.9.1984, 83/04/0112, VwSlg 11528 A/1984).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2013:2012070030.X05