Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.05.2012

Geschäftszahl

2012/07/0013

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/04/0078 E 4. November 1983 VwSlg 11211 A/1983 RS 3

Stammrechtssatz

Die Übernahme eines an zwei Adressaten (hier: Ehegatten) gemeinsam gerichteten RSb-Briefes durch eine dritte Person - ohne Zusatz, für wen die Sendung übernommen wurde - zwecks Ersatzzustellung führt diese als solche nicht rechtswirksam herbei.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2012:2012070013.X09