Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.01.2013

Geschäftszahl

2012/06/0157

Rechtssatz

Das Fehlen der Belassungsabsicht des Gebäudes muss bereits zu Beginn der Bauführung objektiv in Erscheinung treten. In Belassungsabsicht errichtete Bauwerke werden unabhängig von der Bauweise unselbständige Bestandteile der Liegenschaft.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2012/06/0169 E 24. Jänner 2013

2012/06/0168 E 24. Jänner 2013

2012/06/0161 E 24. Jänner 2013

2012/06/0162 E 24. Jänner 2013

2012/06/0159 E 24. Jänner 2013

2012/06/0158 E 24. Jänner 2013

2012/06/0160 E 24. Jänner 2013