Verwaltungsgerichtshof
27.02.2015
2012/06/0063
Der Verwaltungsgerichtshof hat ausgesprochen, dass etwa die Kernölerzeugung bzw. Kürbiskernerzeugung oder auch die Obstverwertung und -veredelung an sich als landwirtschaftliche Nutzung zu beurteilen sind (Hinweis Erkenntnisse vom 25. November 1999, 98/06/0178, und vom 26. September 2002, 2001/06/0030). Dass dies für die Weiterverarbeitung von gesammelten Beeren, Löwenzahn und Früchten zu Likören, Schnäpsen, Wein und Marmeladen nicht zuträfe, ist ohne nähere fachkundige Erörterung nicht zu ersehen.