Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.2015

Geschäftszahl

2012/06/0063

Rechtssatz

Erst wenn eine landwirtschaftliche Nutzung iSd Paragraph 33, Absatz 4, Stmk ROG 2010 zu bejahen ist, ist in die Prüfung der weiteren Frage einzutreten, ob das Bauwerk iSd Paragraph 33, Absatz 4, Ziffer 2, Stmk ROG 2010 im projektierten Umfang für eine bestimmungsgemäße Nutzung erforderlich und in ihrer standörtlichen Zuordnung betriebstypisch ist (Hinweis E vom 20. April 1995, 92/06/0036).