Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.09.2013

Geschäftszahl

2012/05/0212

Rechtssatz

Das Vorbringen der bf Partei, die im Erhebungsformular von der E-Control gestellte Zusatzfrage hinsichtlich "Strategischen Überlegungen (Beschaffungsstrategie je Kundengruppe)" sei rechtswidrig, ist zutreffend, weil die Begründung des angefochtenen Bescheides keine ausreichend tragfähige Grundlage für eine Beurteilung bildet, ob der Auftrag zur Beantwortung dieser Frage für die Wahrnehmung der Überwachungs- und Aufsichtsbefugnisse durch die Regulierungsbehörde erforderlich und angemessen ist. Es ist nicht ersichtlich, welche konkreten Daten hier an die Behörde übermittelt werden sollen, lässt doch der Begriff "Strategie", der durch keine Ausfüllhilfe näher erläutert wird, einen sehr weiten Interpretationsspielraum offen.