Verwaltungsgerichtshof
23.07.2013
2012/05/0191
GRS wie 2007/05/0278 E 27. Mai 2009 RS 1
Durch die bloße Möglichkeit der Einsichtnahme auf eine Front von der Nachbarliegenschaft aus wird diese nicht zu einer der Nachbarliegenschaft zugekehrten Front (Hinweis aud das hg. Erkenntnis vom 4. September 2001, Zl. 2001/05/0154).