Verwaltungsgerichtshof
08.04.2014
2012/05/0113
GRS wie 2009/05/0028 E 6. Juli 2010 RS 2
Im Kostenverfahren nach Paragraph 129, Absatz 6, Wr BauO sind dem Verpflichteten die Kosten aufgeschlüsselt zur Kenntnis zu bringen, sodass er eine Möglichkeit zur Überprüfung hat.