Verwaltungsgerichtshof
29.09.2015
2012/05/0073
Soweit der Bf rügt, dass sich die geplante Freileitung "in bzw. im Nahebereich" von vorgeschlagenen Europaschutzgebieten befinde, hat die Behörde zutreffend darauf abgestellt, dass ein solches genau abgegrenztes schutzwürdiges Gebiet im Sinn des Anhanges 2 zum UVPG 2000 (u.a. der Kategorie A oder B) grundsätzlich durch einen Verwaltungsakt ausgewiesen sein muss (anders ist es betreffend die Alpinregion als schutzwürdigem Gebiet der Kategorie B und Nationalparks als Gebiet der Kategorie A, für die der Gesetzgeber die Grenzfestlegung trifft bzw. treffen kann; vergleiche die Entscheidung des Umweltsenates vom 20. Dezember 2002, US 6A/2002/7- 43, Pitztaler Gletscher).