Verwaltungsgerichtshof
20.01.2015
2012/05/0058
Die Wr BauO räumt in Bezug auf die Frage der Statik und der Tragfähigkeit des Untergrundes bzw. der Standfestigkeit der Nachbargebäude grundsätzlich kein Nachbarrecht ein.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2012/05/0071