Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.01.2015

Geschäftszahl

2012/05/0058

Rechtssatz

Bei der Berechnung der Höhe des projektierten Gebäudes gemäß Paragraph 81, Absatz 2, Wr BauO ist von der Höhe des anschließenden Geländes auszugehen, wie es nach dem Bauvorhaben zum Zeitpunkt der Bauführung vorhanden sein wird, also wie es sich nach dem Projekt darstellt (Hinweis E vom 23. Juli 2013, 2013/05/0019).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2012/05/0071