Verwaltungsgerichtshof
27.08.2014
2012/05/0027
GRS wie 2008/05/0112 E 23. Juli 2009 VwSlg 17724 A/2009 RS 4
Ein Verlust der Parteistellung gemäß Paragraph 22, Absatz 2, letzter Satz NÖ BauO 1996 kann nur dann eintreten, wenn die betroffene Partei bei der nachweislichen Verständigung vom Einlangen des Baubewilligungsantrages auf diese Rechtsfolge bei nicht fristgerechter Erhebung von Einwendungen hingewiesen wurde vergleiche das hg. Erkenntnis vom 27. Jänner 2004, Zl. 2002/05/1371).