Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.04.2014

Geschäftszahl

2012/05/0004

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/07/0003 E 18. Oktober 2001 VwSlg 15701 A/2001 RS 2

Stammrechtssatz

Einer Entscheidung einer Verwaltungsbehörde dürfen nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zu Grunde gelegt werden, zu denen die Partei des Verwaltungsverfahrens auch Stellung nehmen konnte (Hinweis E 16. Jänner 1992, 91/09/0177).