Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.03.2014

Geschäftszahl

2012/04/0145

Rechtssatz

Im Zusammenhang mit dem öffentlichen Auftragswesen gelten einzelne nur für den "klassischen" Bereich vorgesehene Bestimmungen auch für den Sektorenbereich (siehe etwa hinsichtlich der Paragraphen 94 und 98 Ziffer 8, des Bundesvergabegesetzes 2002 das hg. Erkenntnis vom 24. Februar 2006, Zl. 2004/04/0078).