Verwaltungsgerichtshof
16.10.2013
2012/04/0086
Wie schon die Überschrift zu Paragraph 27, Wr MO 2006 zeigt, stellt die für die Benützung durch Gäste vorgesehene Toilettenanlage begrifflich eine Ausstattung (Mindestausstattung) für die Gastronomie dar. In diesem Sinne sind gemäß Paragraph 23, Absatz 3, Wr MO 2006 auch erforderlichenfalls Auflagen hinsichtlich der Ausstattung vorzuschreiben.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2012/04/0087