Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.10.2013

Geschäftszahl

2012/04/0086

Rechtssatz

Wie schon die Überschrift zu Paragraph 27, Wr MO 2006 zeigt, stellt die für die Benützung durch Gäste vorgesehene Toilettenanlage begrifflich eine Ausstattung (Mindestausstattung) für die Gastronomie dar. In diesem Sinne sind gemäß Paragraph 23, Absatz 3, Wr MO 2006 auch erforderlichenfalls Auflagen hinsichtlich der Ausstattung vorzuschreiben.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2012/04/0087