Verwaltungsgerichtshof
19.03.2013
2012/03/0180
GRS wie 2009/03/0130 E 23. November 2009 RS 2
Bei einem Waffenverbot wird nicht über eine strafrechtliche Anklage im Sinne des Artikel 6, MRK entschieden, vielmehr handelt es sich dabei um eine administrativ-rechtliche Maßnahme zum Schutz der öffentlichen Ordnung.
ECLI:AT:VWGH:2013:2012030180.X02