Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.03.2013

Geschäftszahl

2012/03/0180

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2009/03/0130 E 23. November 2009 RS 2

Stammrechtssatz

Bei einem Waffenverbot wird nicht über eine strafrechtliche Anklage im Sinne des Artikel 6, MRK entschieden, vielmehr handelt es sich dabei um eine administrativ-rechtliche Maßnahme zum Schutz der öffentlichen Ordnung.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2013:2012030180.X02