Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.03.2013

Geschäftszahl

2012/03/0172

Rechtssatz

Ein Gutachten nach Paragraph 3, der 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung zur Frage, ob der Betroffene dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder diese leichtfertig zu verwenden vergleiche Paragraph 3, Absatz eins, leg cit), betrifft nicht die Frage einer qualifizierten Gefährdungsprognose im Zusammenhang mit einem Waffenverbot, sondern (lediglich) die Frage der waffenrechtlichen Verlässlichkeit betreffend den Besitz waffenrechtlicher Urkunden.