Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.09.2014

Geschäftszahl

2012/03/0165

Rechtssatz

Die Qualifikation einer Eisenbahnstrecke als Hochleistungsstrecke im Sinne des HlG 1989 ist, ebenso wie die Frage, ob eine Eisenbahnstrecke eine Fernverkehrsstrecke im Sinne des UVPG 2000 darstellt, eine Rechtsfrage, die von der Behörde im Rahmen ihrer rechtlichen Beurteilung zu lösen ist.