Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.03.2015

Geschäftszahl

2012/03/0147

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2011/03/0102 E 8. September 2011 VwSlg 18202 A/2011 RS 7

Stammrechtssatz

Ist der Konzessionsinhaber nach dem KflG 1999 bereit, eine Linie eigenwirtschaftlich zu führen, ohne Ausgleichsleistungen für die Erfüllung einer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung in Anspruch zu nehmen, kann nach der maßgeblichen Rechtslage eine Neuerteilung der Konzession ausschließlich in dem nach Paragraph 5, in Verbindung mit Paragraph 29,) KflG 1999 zu führenden Verfahren erfolgen, ohne dass es dabei auf eine Verknüpfung mit einem Vergabeverfahren ankäme bzw ohne dass die Konzessionserteilung vom Ausgang eines Vergabeverfahrens abhängig gemacht werden könnte.