Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.10.2012

Geschäftszahl

2012/03/0139

Rechtssatz

Von einer systematisch ausreichenden Kontrolle des Fahrers kann nicht schon dann gesprochen werden, wenn der Fahrer zur Selbstkontrolle angewiesen und eine Fremdkontrolle auf vereinzelte Stichproben reduziert wird.