Verwaltungsgerichtshof
24.03.2015
2012/03/0076
GRS wie 89/05/0004 E 26. Juni 1990 RS 5
Wurde der Antragsteller verpflichtet, den Betrag an Barauslagen unmittelbar an den Sachverständigen zu überweisen, so kann nicht davon gesprochen werden, daß der Beh schon Barauslagen erwachsen sind, weshalb auch deren Ersatz durch den Antragsteller nicht in Frage kommen kann (Hinweis E 17.5.1990, 89/07/0199).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2012/03/0077
2012/03/0095
2012/03/0094
2012/03/0093