Verwaltungsgerichtshof
24.03.2015
2012/03/0076
Soweit die beschwerdeführende Partei geltend macht, sie sei "jedenfalls vorab über die Bestellung (des nichtamtlichen Sachverständigen) zu informieren" gewesen, ist ihr entgegenzuhalten, dass die Verfahrensgesetze nicht gebieten, einer Partei des Verwaltungsverfahrens zur Frage der Bestellung eines Sachverständigen das Parteiengehör einzuräumen (Hinweis E vom 8. Juni 2005, 2002/03/0076, mwN).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2012/03/0077
2012/03/0095
2012/03/0094
2012/03/0093