Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.03.2015

Geschäftszahl

2012/03/0076

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2011/03/0102 E 8. September 2011 VwSlg 18202 A/2011 RS 2

Stammrechtssatz

Es ist nicht ausgeschlossen, dass Ziele der Landesplanung, die bei der Festlegung der Konzessionsdauer nach Paragraph 15, Absatz eins, KflG 1999 zu beachten sind, auch aus von der Landesregierung im Sinne einer Selbstbindungserklärung beschlossenen allgemeinen Planungsdokumenten abgeleitet werden können. Der Gesetzgeber des KflG 1999 hat damit jedoch nicht der Landesregierung die Möglichkeit eröffnet, die Konzessionsdauer aus Gründen der Landesplanung im Einzelfall zu bestimmen, sondern der Konzessionsbehörde lediglich aufgetragen, die Planungsziele zu beachten (Hinweis E vom 25. Februar 2009, 2008/03/0083).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2012/03/0077

2012/03/0095

2012/03/0094

2012/03/0093