Verwaltungsgerichtshof
24.03.2015
2012/03/0076
GRS wie 2011/03/0102 E 8. September 2011 VwSlg 18202 A/2011 RS 2
Es ist nicht ausgeschlossen, dass Ziele der Landesplanung, die bei der Festlegung der Konzessionsdauer nach Paragraph 15, Absatz eins, KflG 1999 zu beachten sind, auch aus von der Landesregierung im Sinne einer Selbstbindungserklärung beschlossenen allgemeinen Planungsdokumenten abgeleitet werden können. Der Gesetzgeber des KflG 1999 hat damit jedoch nicht der Landesregierung die Möglichkeit eröffnet, die Konzessionsdauer aus Gründen der Landesplanung im Einzelfall zu bestimmen, sondern der Konzessionsbehörde lediglich aufgetragen, die Planungsziele zu beachten (Hinweis E vom 25. Februar 2009, 2008/03/0083).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2012/03/0077
2012/03/0095
2012/03/0094
2012/03/0093