Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.10.2012

Geschäftszahl

2012/03/0063

Rechtssatz

Die Verhängung eines Waffenverbots setzt nicht voraus, dass der Betroffene wegen einer festgestellten Handlung strafgerichtlich verurteilt worden ist. Dementsprechend hindert auch die diversionelle Einstellung des strafgerichtlichen Verfahrens die Verhängung eines Waffenverbots nicht (Hinweis E vom 25. Februar 2009, 2008/03/0064, mit weiterem Nachweis).