Verwaltungsgerichtshof
29.01.2015
2012/03/0058
Wenn für Postpakete, die unter den Universaldienst fallen, eine Gewichtsobergrenze festgelegt wird, für Postpakete, die nicht unter den Universaldienst fallen, jedoch keine derartige Grenze vorgesehen ist, lässt sich daraus ableiten, dass die Gewichtsgrenze für Postpakete im Postdienst auch über der für den Universaldienst in Artikel 3, Absatz 5, RL 97/67/EG (Postdienste-Richtlinie) normierten Limitierung liegen kann vergleiche zu Artikel 3, Absatz 4, Postdienste-Richtlinie das E vom 24. September 2014, 2011/03/0202).