Verwaltungsgerichtshof
24.09.2014
2012/03/0003
GRS wie 2011/03/0168 E 22. Mai 2013 RS 4
Der bloße Umstand, dass der Amtssachverständige im Verwaltungsverfahren ein - wie behauptet - für die Partei ungünstiges Gutachten erstattet hat, vermag eine Befangenheit nicht zu begründen.