Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.09.2014

Geschäftszahl

2012/03/0003

Rechtssatz

Macht die bf Partei eine befürchtete Wertminderung des ihr gehörenden Grundstückes geltend, betrifft dies kein subjektivöffentliches Recht iSd Paragraph 31 f, Ziffer 3, EisenbahnG 1957; wenn die Behörde diesbezüglich zum Ergebnis kam, dass eine behauptete Wertminderung auf dem Zivilrechtsweg geltend zu machen wäre, erscheint dies nicht rechtswidrig (Hinweis E vom 16. Oktober 2003, 2001/03/0192, und E vom 14. November 2006, 2004/03/0053).