Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.05.2013

Geschäftszahl

2012/02/0072

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/02/0243 E 20. April 2004 RS 4

Stammrechtssatz

Es ist nicht Aufgabe der Behörde, Anleitungen dahingehend zu geben, wie ein funktionierendes Kontrollsystem aussehen müsste, sondern nur zu überprüfen, ob das behauptete Kontrollsystem ausreichend gestaltet ist, um mangelndes Verschulden darzutun (Hinweis E 20.12.1996, 93/02/0160).